{"id":387,"date":"2018-08-31T14:46:26","date_gmt":"2018-08-31T12:46:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.securetec.net\/?page_id=387"},"modified":"2025-04-09T15:01:15","modified_gmt":"2025-04-09T13:01:15","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.securetec.net\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h1>Securetec AGB<\/h1>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>\u00a7 1 Anwendungsbereich und Geltung der AGB<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Angebote der Securetec Detektions-Systeme AG (im Folgenden der \u201eVerk\u00e4ufer&#8220;), die der Verk\u00e4ufer an einen Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB richtet.<br \/>\n1.2 \u00c4nderungen und Abweichungen von diesen AGB und den sonstigen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Verk\u00e4ufer k\u00f6nnen nur mit Zustimmung eines Mitglieds der Gesch\u00e4ftsleitung erfolgen. Sonstige Personen haben insoweit keine Vertretungsmacht.<br \/>\n1.3 Diese AGB und sonstige schriftliche Vereinbarungen mit dem Verk\u00e4ufer geben den Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen vollst\u00e4ndig und richtig wider. Etwaige \u00c4nderungen und Abweichungen hiervon sind im Zweifelsfall vom K\u00e4ufer zu beweisen.<br \/>\n1.4 Mit dem Begriff \u201eschriftlich&#8220; ist in diesen AGB auch die sog. Textform (z.B. E-Mails,<br \/>\n\u00a7 126 BGB) gemeint.<br \/>\n1.5 Abweichende oder erg\u00e4nzende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners haben nur G\u00fcltigkeit, sofern sie durch ein Mitglied der Gesch\u00e4ftsleitung des Verk\u00e4ufers best\u00e4tigt worden sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Angebote<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Alle Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindliche erkl\u00e4rt worden.<br \/>\n2.2 Alle Preisangaben sind netto, also zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.<br \/>\n2.3 Sonstige Steuern und Geb\u00fchren, insbesondere Gebrauchssteuern, Inspektions- oder Untersuchungsgeb\u00fchren, die von staatlicher Seite verlangt werden, sind in den Preisangaben nicht enthalten.<br \/>\n2.4 Den Verk\u00e4ufer trifft keine Pflicht, auf das Anfallen etwaiger Steuern und Geb\u00fchren gem\u00e4\u00df 2.3 hinzuweisen. Alle Angebote sind so zu verstehen, dass der K\u00e4ufer die vorgenannten Kosten zu tragen hat, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung hier\u00fcber bedarf.<br \/>\n2.5 Der Vertrag kommt bei einer Bestellung des K\u00e4ufers durch schriftliche Annahme der Bestellung durch den Verk\u00e4ufer zustande. Der schriftlichen Annahme steht die bestellungsgerechte Lieferung der Kaufsache gleich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Erf\u00fcllungsort und Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Lieferungen erfolgen ab Werk des Verk\u00e4ufers (\u201eex works&#8220;). Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Lieferverpflichtungen ist Neubiberg, Deutschland. Der Versand erfolgt auf Gefahr des K\u00e4ufers. Alle Risiken des Untergangs, des Verlustes der Ware oder irgendwelcher Sch\u00e4den an der Ware oder Besch\u00e4digung von Sachen oder Personen durch die Ware w\u00e4hrend des Transportes werden ausschlie\u00dflich vom K\u00e4ufer getragen &#8211; sofern sie nicht durch eine unsachgem\u00e4\u00dfe Verpackung durch den Verk\u00e4ufer bedingt sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Lieferbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>Treffen die Parteien keine gesonderte Vereinbarung, liegt die Art der Versendung im Ermessen des Verk\u00e4ufers, d.h. die Versendung kann nach Belieben per Luftfracht, per Bahn, per Schiff oder per Stra\u00dfe erfolgen. Die Versandkosten werden dem K\u00e4ufer zum Selbstkostenpreis berechnet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Teilleistungen<\/strong><\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die von ihm geschuldeten Leistungen auch in Teilleistungen zu erbringen, es sei denn, die Teilleistung hat f\u00fcr den K\u00e4ufer kein Interesse und der K\u00e4ufer hat hierauf im Vertrag ausdr\u00fccklich hingewiesen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 R\u00fcgepflichten bei Sachm\u00e4ngeln<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Der K\u00e4ufer hat die Ware unverz\u00fcglich nach Eingang zu untersuchen und, wenn sich ein Sachmangel zeigt, dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich hier\u00fcber Anzeige zu erstatten (R\u00fcgepflicht). Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware f\u00fcr einen angemessenen Zeitraum auf seine Kosten zu lagern.<br \/>\n6.2 Die R\u00fcge muss den oder die Sachm\u00e4ngel konkret bezeichnen.<br \/>\n6.3 Unterbleibt die R\u00fcge, sind s\u00e4mtliche Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche einschlie\u00dflich der Schadenersatzanspr\u00fcche und der Mangelfolgesch\u00e4den ausgeschlossen, es sei denn, der Sachmangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Das gilt nicht, wenn der Verk\u00e4ufer den Sachmangel arglistig verschwiegen hat.<br \/>\n6.4 Bei einer unberechtigten M\u00e4ngelr\u00fcge bzw. einer R\u00fcge, die sich auf nur unerhebliche Sachm\u00e4ngel bezieht, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer die Aufwendungen f\u00fcr die Pr\u00fcfung und &#8211; soweit verlangt &#8211; zur Beseitigung des (vermeintlichen) Sachmangels zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Preisstellung<\/strong><\/p>\n<p>Es gelten die jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Preislisten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Rechnungen sind mit ihrer Stellung sofort f\u00e4llig. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind sie ohne Abzug (Skonto) zu zahlen. Verzug tritt mit Mahnung oder drei\u00dfig (30) Tage nach Rechnungszugang ein. Dies gilt auch hinsichtlich Rechnungen f\u00fcr Teillieferungen, zu denen der Verk\u00e4ufer nach diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen berechtigt ist.<br \/>\n8.2. Nach Belieben des Verk\u00e4ufers ist dieser berechtigt, die Lieferung nur gegen Vorkasse zu t\u00e4tigen.<br \/>\n8.3 Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug, hat er die Geldschuld mit einem Zinssatz von 8% \u00fcber dem Basiszinssatz zu verzinsen.<br \/>\n8.4 Gegen\u00fcber f\u00e4lligen Kaufpreisforderungen des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer nur aufrechnen mit solchen Forderungen, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 R\u00fccktritt<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn er von seinen eigenen Lieferanten nicht, nicht richtig und\/oder nicht rechtzeitig beliefert wird, und nach allen zumutbaren Anstrengungen Ersatz f\u00fcr die Lieferung nicht beschafft werden kann und deshalb die rechtzeitige Lieferung an den K\u00e4ufer unm\u00f6glich wird.<br \/>\n9.2 Der Verk\u00e4ufer kann von dem Vertrag zur\u00fccktreten, wenn er die Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Leistungspflichten infolge von ihm nicht zu vertretenden Leistungshindernissen, auch wenn diese in seine Sph\u00e4re fallen, unm\u00f6glich wird. Dies gilt insbesondere f\u00fcr F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, eines berechtigten oder unberechtigten Arbeitskampfes, Rohstoffmangels, Erkrankung der Mitarbeiter sowie sonstiger Betriebsst\u00f6rungen, Transportverz\u00f6gerungen etc.<br \/>\n9.3 F\u00fcr alle vorgenannten F\u00e4lle des R\u00fccktritts durch den Verk\u00e4ufer sind Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Leistungsverzug<\/strong><\/p>\n<p>Kommt der Verk\u00e4ufer mit seiner Leistung in Verzug, so ist der K\u00e4ufer fr\u00fchestens f\u00fcnfundzwanzig (25) Tage nach dem vereinbarten Liefertermin berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Haftungsausschluss und -beschr\u00e4nkung<\/strong><\/p>\n<p>11.1 Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr Sch\u00e4den &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund &#8211; nur, wenn er oder ein gesetzlicher Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfe sie vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht hat. Von dem vorstehenden Haftungsausschluss unber\u00fchrt bleibt die die Haftung bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.<br \/>\n11.2 Die Haftung ist auf den auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt<br \/>\n&#8211; bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit und<br \/>\n&#8211; bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit eines einfachen Erf\u00fcllungsgehilfen.<br \/>\n11.3 Von den vorgenannten Haftungsausschl\u00fcssen und -begrenzungen bleiben unber\u00fchrt die Haftung<br \/>\n&#8211; f\u00fcr Leib, Leben oder Gesundheit<br \/>\n&#8211; nach dem Produkthaftungsgesetz<br \/>\n&#8211; bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei einer Garantie f\u00fcr eine bestimmte Beschaffenheit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<p>12.1 Der Verk\u00e4ufer gew\u00e4hrleistet, dass seine Produkte den in seinen Katalogen, technischen Datenbl\u00e4ttern oder anderen dem K\u00e4ufer \u00fcbermittelten Produktdokumentationen stehenden Beschreibungen entsprechen. Der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die von ihm gelieferten Produkte den vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschten Vertrags- und Verwendungszweck entsprechen.<\/p>\n<p>12.2 Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche f\u00fcr Sachm\u00e4ngel bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit.<br \/>\n12.3 Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen Sachm\u00e4ngeln des Kaufgegenstandes sind grunds\u00e4tzlich auf das Recht der Nacherf\u00fcllung beschr\u00e4nkt. Bei Nacherf\u00fcllung steht dem Verk\u00e4ufer das Wahlrecht zwischen der Beseitigung des Sachmangels und Lieferung einer sachmangelfreien Sache zu.<br \/>\n12.4 Dem K\u00e4ufer bleiben das Recht zur Minderung und auf Schadensersatz sowie das R\u00fccktrittsrecht vorbehalten, wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist. Der K\u00e4ufer muss die Aus\u00fcbung seines R\u00fccktrittsrechts innerhalb von zehn (10) Tagen nach Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer erkl\u00e4ren. Diese Ausschlussfrist gilt auch f\u00fcr die Geltendmachung des gro\u00dfen Schadensersatzes, soweit er die r\u00fccktrittsgleiche R\u00fcckabwicklung des Vertrages bewirkt.<br \/>\n12.5 Der Schadensersatzanspruch des K\u00e4ufers wegen eines Sachmangels unterliegt ferner den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 11 (Haftungsausschluss und -beschr\u00e4nkung und des \u00a7 6 (R\u00fcgepflichten bei Sachm\u00e4ngeln).<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Schutzrechte Dritter<\/strong><\/p>\n<p>13.1 Die Produkte des Verk\u00e4ufers werden von einem Patentanwalt dahingehend \u00fcberpr\u00fcft, ob Schutzrechte Dritter (insbesondere Patente) bestehen. Trotzdem kann der Verk\u00e4ufer nicht daf\u00fcr garantieren, dass es keine kollidierenden Schutzrechte gibt. F\u00fcr den Fall kollidierender Schutzrechte gelten die nachstehenden Bestimmungen:<br \/>\n13.2 Das Recht auf Nacherf\u00fcllung (Erwerb einer entsprechenden Lizenz vom Schutzrechtsinhaber durch den Verk\u00e4ufer) ist ausgeschlossen, wenn die Nacherf\u00fcllung f\u00fcr den Verk\u00e4ufer wirtschaftlich unzumutbar ist.<br \/>\n13.3 Der K\u00e4ufer ist nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.<br \/>\n13.4 Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr Sch\u00e4den des K\u00e4ufers nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. In der Regel kann dem Verk\u00e4ufer keine grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last gelegt werden, wenn er einen Patentanwalt mit der Pr\u00fcfung beauftragt hat, ob Schutzrechte Dritter bestehen, und der Patentanwalt zu dem Ergebnis kommt, dass Schutzrechte Dritter nicht entgegenstehen.<br \/>\n13.5 Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu informieren, wenn er von einem dritten Schutzrechtsinhaber wegen eines Produktes des Verk\u00e4ufers in Anspruch genommen wird bzw. eine Berechtigungsanfrage gestellt wird. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, den K\u00e4ufer vorgerichtlich und gerichtlich gegen\u00fcber dem dritten Schutzrechtsinhaber zu vertreten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>14.1 Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises vor.<br \/>\n14.2 Der K\u00e4ufer ist &#8211; solange der Eigentumsvorbehalt des Verk\u00e4ufers wirksam ist &#8211; nicht berechtigt, \u00fcber die Kaufsache zu verf\u00fcgen, diese zu verpf\u00e4nden oder zur Sicherheit zu \u00fcbereignen.<br \/>\n14.3 Im Fall der Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache wird vereinbart, dass der Verk\u00e4ufer als Hersteller des Endproduktes anzusehen ist und damit Eigent\u00fcmer desselben wird.<br \/>\n14.4 Der K\u00e4ufer tritt alle Forderungen, die er aus dem &#8211; berechtigten oder unberechtigten &#8211; Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bez\u00fcglich der Vorbehaltsware erwirbt, an den Verk\u00e4ufer sicherungshalber in vollem Umfang ab, der diese Abtretung ausdr\u00fccklich annimmt. Der K\u00e4ufer ist widerruflich erm\u00e4chtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen f\u00fcr Rechnung des Verk\u00e4ufers einzubeziehen.<br \/>\n14.5 F\u00fcr den Fall von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pf\u00e4ndung oder Zwangsvollstreckung in das Verm\u00f6gen des K\u00e4ufers, verpflichtet sich dieser, auf das Eigentum des Verk\u00e4ufers hinzuweisen und diesen unverz\u00fcglich zu benachrichtigen, sowie alle f\u00fcr eine Intervention notwendigen Unterlagen zu \u00fcbergeben. Die Kosten der Intervention tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Gerichtsstand, Rechtswahl, sonstiges<\/strong><\/p>\n<p>15.1 F\u00fcr alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Vertr\u00e4gen, Lieferungen und Leistungen des Verk\u00e4ufers gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Wiener \u00dcbereinkommens \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf. Die Anwendung des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, sofern es auf ausl\u00e4ndisches Recht verweist.<br \/>\n15.2 Als Gerichtsstand f\u00fcr solche Streitigkeiten wird M\u00fcnchen vereinbart.<br \/>\n15.3 Sollten einzelne dieser Gesch\u00e4ftsbestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen und zu gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Erfolg soweit wie m\u00f6glich erreicht wird.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"[vc_row][vc_column][vc_column_text] Securetec AGB [\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]\u00a7 1 Anwendungsbereich und Geltung der AGB 1.1 Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Angebote der Securetec Detektions-Systeme AG (im Folgenden der \u201eVerk\u00e4ufer&#8220;), die der Verk\u00e4ufer an einen Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB richtet. 1.2 \u00c4nderungen und Abweichungen von diesen AGB und den sonstigen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Verk\u00e4ufer k\u00f6nnen nur mit Zustimmung eines Mitglieds der Gesch\u00e4ftsleitung erfolgen. Sonstige Personen haben insoweit keine Vertretungsmacht. 1.3 Diese AGB und sonstige schriftliche Vereinbarungen mit dem Verk\u00e4ufer geben den Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen vollst\u00e4ndig und richtig wider. Etwaige \u00c4nderungen und Abweichungen hiervon sind im Zweifelsfall vom K\u00e4ufer zu beweisen. 1.4 Mit dem Begriff \u201eschriftlich&#8220; ist in diesen AGB auch die sog. Textform (z.B. E-Mails, \u00a7 126 BGB) gemeint. 1.5 Abweichende oder erg\u00e4nzende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners haben nur G\u00fcltigkeit, sofern sie durch ein Mitglied der Gesch\u00e4ftsleitung des Verk\u00e4ufers best\u00e4tigt worden sind. \u00a7 2 Angebote 2.1 Alle Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindliche erkl\u00e4rt worden. 2.2 Alle Preisangaben sind netto, also zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. 2.3 Sonstige Steuern und Geb\u00fchren, insbesondere Gebrauchssteuern, Inspektions- oder Untersuchungsgeb\u00fchren, die von staatlicher Seite verlangt werden, sind in den Preisangaben nicht enthalten. 2.4 Den Verk\u00e4ufer trifft keine Pflicht, auf das Anfallen etwaiger Steuern und Geb\u00fchren gem\u00e4\u00df 2.3 hinzuweisen. Alle Angebote sind so zu verstehen, dass der K\u00e4ufer die vorgenannten Kosten zu tragen hat, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung hier\u00fcber bedarf. 2.5 Der Vertrag kommt bei einer Bestellung des K\u00e4ufers durch schriftliche Annahme der Bestellung durch den Verk\u00e4ufer zustande. Der schriftlichen Annahme steht die bestellungsgerechte Lieferung der Kaufsache gleich. \u00a7 3 Erf\u00fcllungsort und Gefahren\u00fcbergang S\u00e4mtliche Lieferungen erfolgen ab Werk des Verk\u00e4ufers (\u201eex works&#8220;). Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Lieferverpflichtungen ist Neubiberg, Deutschland. Der Versand erfolgt auf Gefahr des K\u00e4ufers. Alle Risiken des Untergangs, des Verlustes der Ware oder irgendwelcher Sch\u00e4den an der Ware oder Besch\u00e4digung von Sachen oder Personen durch die Ware w\u00e4hrend des Transportes werden ausschlie\u00dflich vom K\u00e4ufer getragen &#8211; sofern sie nicht durch eine unsachgem\u00e4\u00dfe Verpackung durch den Verk\u00e4ufer bedingt sind. \u00a7 4 Lieferbedingungen Treffen die Parteien keine gesonderte Vereinbarung, liegt die Art der Versendung im Ermessen des Verk\u00e4ufers, d.h. die Versendung kann nach Belieben per Luftfracht, per Bahn, per Schiff oder per Stra\u00dfe erfolgen. Die Versandkosten werden dem K\u00e4ufer zum Selbstkostenpreis berechnet. \u00a7 5 Teilleistungen Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die von ihm geschuldeten Leistungen auch in Teilleistungen zu erbringen, es sei denn, die Teilleistung hat f\u00fcr den K\u00e4ufer kein Interesse und der K\u00e4ufer hat hierauf im Vertrag ausdr\u00fccklich hingewiesen. \u00a7 6 R\u00fcgepflichten bei Sachm\u00e4ngeln 6.1 Der K\u00e4ufer hat die Ware unverz\u00fcglich nach Eingang zu untersuchen und, wenn sich ein Sachmangel zeigt, dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich hier\u00fcber Anzeige zu erstatten (R\u00fcgepflicht). Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware f\u00fcr einen angemessenen Zeitraum auf seine Kosten zu lagern. 6.2 Die R\u00fcge muss den oder die Sachm\u00e4ngel konkret bezeichnen. 6.3 Unterbleibt die R\u00fcge, sind s\u00e4mtliche Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche einschlie\u00dflich der Schadenersatzanspr\u00fcche und der Mangelfolgesch\u00e4den ausgeschlossen, es sei denn, der Sachmangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Das gilt nicht, wenn der Verk\u00e4ufer den Sachmangel arglistig verschwiegen hat. 6.4 Bei einer unberechtigten M\u00e4ngelr\u00fcge bzw. einer R\u00fcge, die sich auf nur unerhebliche Sachm\u00e4ngel bezieht, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer die Aufwendungen f\u00fcr die Pr\u00fcfung und &#8211; soweit verlangt &#8211; zur Beseitigung des (vermeintlichen) Sachmangels zu ersetzen. \u00a7 7 Preisstellung Es gelten die jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Preislisten. \u00a7 8 Zahlung 8.1 Rechnungen sind mit ihrer Stellung sofort f\u00e4llig. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind sie ohne Abzug (Skonto) zu zahlen. Verzug tritt mit Mahnung oder drei\u00dfig (30) Tage nach Rechnungszugang ein. Dies gilt auch hinsichtlich Rechnungen f\u00fcr Teillieferungen, zu denen der Verk\u00e4ufer nach diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen berechtigt ist. 8.2. Nach Belieben des Verk\u00e4ufers ist dieser berechtigt, die Lieferung nur gegen Vorkasse zu t\u00e4tigen. 8.3 Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug, hat er die Geldschuld mit einem Zinssatz von 8% \u00fcber dem Basiszinssatz zu verzinsen. 8.4 Gegen\u00fcber f\u00e4lligen Kaufpreisforderungen des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer nur aufrechnen mit solchen Forderungen, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. \u00a7 9 R\u00fccktritt 9.1 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn er von seinen eigenen Lieferanten nicht, nicht richtig und\/oder nicht rechtzeitig beliefert wird, und nach allen zumutbaren Anstrengungen Ersatz f\u00fcr die Lieferung nicht beschafft werden kann und deshalb die rechtzeitige Lieferung an den K\u00e4ufer unm\u00f6glich wird. 9.2 Der Verk\u00e4ufer kann von dem Vertrag zur\u00fccktreten, wenn er die Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Leistungspflichten infolge von ihm nicht zu vertretenden Leistungshindernissen, auch wenn diese in seine Sph\u00e4re fallen, unm\u00f6glich wird. Dies gilt insbesondere f\u00fcr F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, eines berechtigten oder unberechtigten Arbeitskampfes, Rohstoffmangels, Erkrankung der Mitarbeiter sowie sonstiger Betriebsst\u00f6rungen, Transportverz\u00f6gerungen etc. 9.3 F\u00fcr alle vorgenannten F\u00e4lle des R\u00fccktritts durch den Verk\u00e4ufer sind Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers ausgeschlossen. \u00a7 10 Leistungsverzug Kommt der Verk\u00e4ufer mit seiner Leistung in Verzug, so ist der K\u00e4ufer fr\u00fchestens f\u00fcnfundzwanzig (25) Tage nach dem vereinbarten Liefertermin berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. \u00a7 11 Haftungsausschluss und -beschr\u00e4nkung 11.1 Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr Sch\u00e4den &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund &#8211; nur, wenn er oder ein gesetzlicher Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfe sie vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht hat. Von dem vorstehenden Haftungsausschluss unber\u00fchrt bleibt die die Haftung bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. 11.2 Die Haftung ist auf den auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt &#8211; bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit und &#8211; bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit eines einfachen Erf\u00fcllungsgehilfen. 11.3 Von den vorgenannten Haftungsausschl\u00fcssen und -begrenzungen bleiben unber\u00fchrt die Haftung &#8211; f\u00fcr Leib, Leben oder Gesundheit &#8211; nach dem Produkthaftungsgesetz &#8211; bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei einer Garantie f\u00fcr eine bestimmte Beschaffenheit. \u00a7 12 Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel 12.1 Der Verk\u00e4ufer gew\u00e4hrleistet, dass seine Produkte den in seinen Katalogen, technischen Datenbl\u00e4ttern oder anderen dem K\u00e4ufer \u00fcbermittelten Produktdokumentationen stehenden Beschreibungen entsprechen. Der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die von ihm gelieferten Produkte den vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschten Vertrags- und Verwendungszweck entsprechen. 12.2 Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche f\u00fcr Sachm\u00e4ngel bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit. 12.3 Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen Sachm\u00e4ngeln des Kaufgegenstandes sind grunds\u00e4tzlich auf das Recht der Nacherf\u00fcllung beschr\u00e4nkt. 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