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25. März 2010

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6. November 2009

Flughafen-Zöllner beenden Drogen-Transport

Körperschmuggler mit über ein Kilogramm Kokain entdeckt

koerperschmuggler_zoll_roentgenbildAm Mittwoch, dem 4. November 2009, konnten Zollbeamte am Flughafen Hahn einen Drogenschmuggler festnehmen, der in seinem Körper über ein Kilogramm Kokain transportierte. Der 31-jährige nigerianische Staatsangehörige reiste aus Spanien nach Deutschland ein. Bei der Kontrolle durch die Beamten zeigte sich der Mann zunehmend nervöser und machte zum Zweck seiner Reise unglaubwürdige Angaben.

Die Beamten führten daraufhin einen Drogenwischtest durch, der Kokain anzeigte. Da weder am Körper noch im Gepäck des Reisenden entsprechende Drogen gefunden wurden, wurde der Mann im Krankenhaus geröntgt. Das Röntgenbild bestätigte den Verdacht der Zöllner: Der Nigerianer hatte sogenannte "Bodypacks" im Körper, das sind in der Regel aus Kunststoff gefertigte Kleinbehältnisse, die mit Rauschgift gefüllt und geschluckt werden.

Die weiteren Ermittlungen wurden von Beamten des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main - Dienstsitz Kaiserslautern - übernommen.

Der Nigerianer, der jegliche Aussagen verweigert, verblieb im Krankenhaus, wo er unter medizinischer Beobachtung und Bewachung durch Zollfahnder die Behältnisse ausscheiden soll. Bisher konnten die Beamten 89 Behältnisse sicherstellen, die insgesamt über ein Kilogramm Kokain enthielten. Die Überwachung im Krankenhaus dauert noch an.

Gegen den Mann wurde zwischenzeitlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach durch den zuständigen Ermittlungsrichter Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte wird in die zuständige Justizvollzugsanstalt überführt werden, sobald keine medizinische Kontrolle mehr erforderlich ist.Das bisher gefundene Kokain hat einen Straßenverkaufpreis von rund 200.000 Euro.

"Ein großer Erfolg im Kampf gegen Drogenkriminalität", so wertet Pressesprecherin Sylke Zabel vom Hauptzollamt Koblenz den Fall. Der Aufgriff ist für die Zollbeamten am Flughafen Hahn zwar ungewöhnlich, zeigt jedoch, dass Drogentransporte größeren Umfangs nicht nur Großflughäfen, wie Frankfurt oder München, betreffen.

Quelle: www.zoll.de


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